Behördliche Genehmigung der Schaffung der FG Salzburg: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 5. September 2008, 16:25 Uhr
Gegenstand: „Sportverein Austria Salzburg“
Satzungsänderung
1. A.V.
Durch andauernden Abgang von Spielern der 1. Fussballmannschaft des obigen Vereines bedingt durch die jetzige Kriegslage, hat sich der Mannschaftsstand derart gelockert, dass der Verein zu Meisterschaftswettkämpfen keine eigene Mannschaft stellen kann. Dieser Umstand bewog die Vereinsführung die gesetzlich anerkannten Satzungen dahin zu ergänzen, dass die Spieler der 1. Fussballmannschaft ihres Vereines im Verband mit den 1. Mannschaften des „SAK 1914 und Salzbg. Sportklub 1919“ als kombinierte Fussballmannschaft unter den namen „Fussballgemeinschaft Salzburg (SAK1914-Austria-Salzburger Sportklub 1919)“ antreten können. Diese Änderung tritt mit Kriegsende mit gegenseitigem Einverständnis ausser Kraft.
Der im Gegenstande von Vereinsführung eingebrachte Antrag findet in der o.a.Begründung seine Berechtigung und würde sich bei Abweisung die Möglichkeit ergeben, dass der Sportgau Salzburg durch den Ausfall einer 1.Fussballmannschaft zu den Ligameisterschaften nicht antreten könnte.
Daher: 2. Kanzlei: Auf zuliegende Satzungsergänzungen ist zu schreiben:
Der Reichsstatthalter in Salzburg Nr.I/10-26/1943
Vorstehender Satzungsergänzung zu den mit meinen Erl.Zl.2062/1-RO-1938 vom 17.1.1939 genehmigten Satzungen erteile ich meine Zustimmung.
Salzburg, am 15.Juli1943 Siegel und Unterschrift
3. Über je 2 Satzungsergänzungen
An den Herrn Polizeidirektor in Salzburg
Gegenstand: wie umseits Anlagen: 2 lose
Zur gfl.Kenntnisnahme mit der Bitte zugesandt, die erfolgte Satzungsergänzung im Vereinskataster (Nr. 66) in Vormerk zu nehmen und 1 Exemplar der mitfolgenden beiden Formulare in die dorterliegenden Satzungen einzuheften. Das 2. Exemplar ersuche ich nachweislich der Vereinsführung auszufolgen. Die Vereinsführung ist ferner anzuweisen diese Ergänzung ihrer Satzungen der Sportgauführung in Salzburg, Chiemseehof bekanntzugeben.
4.Kanzlei: Vor Ablage
Bitte die Satzungsänderung im Vereinskataster Nr. 66 vorzumerken und die Ergänzungsblätter in die Satzungen einzuhefen.
20. Juli 1943