28.08.2009 Generalversammlung

Aus Austria Salzburg Archiv
Zur Navigation springenZur Suche springen

Protokoll der ord. Generalversammlung des Sportverein Austria Salzburg am 28. August 2009 im Veranstaltungsraum „TriBühne“

Beginn der Generalversammlung: 18:00 Uhr

Vor Beginn der Veranstaltung wird eine Trauerminute für die verstorbenen Vereinsmitglieder Ossi Starzinger und Gilbert Konrad.

1) Begrüßung Obmann Gernot Blaikner begrüßt die Mitglieder und bedankt sich für die Teilnahme. 1. Begrüßung und Verlesung der Tagesordnung 2. Feststellung der Stimmberechtigten 3. Anträge zur Durchführung der Generalversammlung 4. Nachträgliche Genehmigung der kooptierten Funktionäre 5. Bericht des Vorstandes (inkl. Budgetvoranschlag 2009/10) 6. Bericht der Rechnungsprüfer 7. Entlastung des Vorstands und der Rechnungsprüfer 8. Wahl des Vorstandes 9. Wahl der Rechnungsprüfer 10. Beratung und Beschlussfassung bzgl. Anträgen 11. Allfälliges 2) Feststellung der Stimmberechtigten Bernhard Knoll teilt mit, dass derzeit 129 Stimmberechtigte Mitglieder anwesenden sind. 3) Anträge zur Durchführung der Generalversammlung Der Vorstand bringt den Antrag Nr. 40 zur Abstimmung Der Antrag wurde abgelehnt. 4) Nachträgliche Genehmigung der kooptierten Funktionäre Thomas Karl erklärt warum dieser Vorgang nötig war. Gernot Blaikner bedankt sich in diesem Zusammenhang bei Christian Neff für sein jahrelanges Engagement. Der Antrag wird angenommen. Der Vorstand sowie anderer Organe des Vereins sind in geheimer Wahl zu bestimmen. Der Vorstand bittet gemäß § 11 (2) um nachträgliche Genehmigung der Kooptierung von Bernhard Knoll als Kassier-Stv (vormals Christan Neff) und Thomas Schernthanner als Rechnungsprüfer (vormals Bernhard Knoll). 5) Bericht des Vorstandes Es wird auf die ausgesandten Berichte des Vorstandes sowie die Präsentationen verwiesen. Anm: Die Unterlagen (Präsentationen, Berichte) liegen in der Geschäftsstelle zur Einsichtnahme auf. 6) Bericht der Rechnungsprüfer Die Rechnungsprüfer haben die Bücher des SV Austria Salzburg geprüft und diese für in Ordnung befunden. Es wurden an den Verein zwei Empfehlungen gerichtet: - zeitnahe Verrechnung zwischen GmbH und Verein - Umstellung auf doppelte Buchführung 7) Entlastung des Vorstandes und der Rechnungsprüfer Der Antrag wurde angenommen. 8) Wahl des Vorstandes Der Vorstand gibt folgenden Wahlvorschlag bekannt. Obmann: Gernot Blaikner Obmann-STV: Dr. Thomas Karl Kassier: Christoph Spannberger Kassier-STV: Bernhard Knoll Schriftführer: Volker Rechberger Schriftführer-STV: Alexander Hütter Beirat: Gerhard Stöger Über die Funktionen wurden einzeln abgestimmt: (129 Stimmberechtigte anwesenden) Funktion: gültige JA-Stimmen Obmann: 120 Obmann-STV: 117 Kassier: 128 Kassier-STV: 121 Schriftführer: 120 Schriftführer-STV: 124 Beirat: Gerhard Stöger 97 Alle Personen nehmen die Wahl an und wurden damit gewählt. 9) Wahl der Rechnungsprüfer Auf Antrag des Vorstandes wurden Peter Ager (129 Stimmen) und Thomas Schernthanner (128 Stimmen) als Rechnungsprüfer gewählt. Alle Personen nehmen die Wahl an und wurden damit gewählt. Peter Ager stellt den Antrag auf Entlastung des Vorstandes. 10) Beratung und Beschlussfassung bzgl. Anträgen Der Antrag wird angenommen. Der Antrag wird angenommen. Der Antrag erreicht nicht die erforderliche 2/3-Mehrheit – daher keine Aufnahme in die Statuten. Der Vorstand merkt an dieser Stelle an, dass bereits für diese GV der Antragsteller nicht genannt wurde dies wird für die künftigen Aussendungen so beibehalten, in der GV selbst kann auf Wunsch der Antragsteller genannt werden. Der Antrag wird angenommen. Bevor Antrag Nr. 4 zur Abstimmung gebracht wird erklärt der Vorstand, dass es eine Regelung bezüglich der Tätigkeitsberichte gibt. Auszug aus den Statuten: § 12: Aufgaben des Vorstands (1) Dem Vorstand obliegt die Leitung des Vereins. Er ist das „Leitungsorgan“ im Sinne des Vereinsgesetzes 2002. Ihm kommen alle Aufgaben zu, die nicht durch die Statuten einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind. In seinen Wirkungsbereich fallen insbesondere folgende Angelegenheiten: ... - Erstellung des Jahresvoranschlags, des Rechenschaftsberichts und des Rechnungsabschlusses ... Der Vorstand bittet um Genehmigung des Budgetvoranschlag für die Saison 2009/10. Der Vorstand bringt Antrag Nr. 7: „Antrag auf Erweiterung von §9, Abs. 8: bei fristgerecht eingebrachten Anträgen darf die Person des Antragstellers nicht genannt werden“ ein. Der Vorstand schlägt für das Jahr 2010 folgende Mitgliedsbeiträge vor: Vollmitglieder: 77 € ermächtigte Mitglieder: 39 € Kinder: 19 € Der Vorstand bringt Antrag Nr. 29: „Generalversammlungen sind das wichtigste demokratisches Mittel der Mitglieder gegenüber den Organen des Vereins. Bei künftigen GVs soll daher eine Kollision mit zeitgleich stattfindenden anderen Veranstaltungen, an denen der SV Austria Salzburg teilnimmt, vermieden werden, um allen Personen (Spieler, Trainer, Funktionär, ...) gleichermaßen die Möglichkeit zu geben an der GV teilzunehmen.“ zur Abstimmung. Nach einer kurzen Debatte rund um den Inhalt des Antrags wird der Ergänzungsantrag gestellt: Das Statut soll geändert werden in: - Erstellung des Jahresvoranschlags, des Rechenschaftsberichts und des Rechnungsabschlusses. Der Rechenschaftsbericht ist den Mitgliedern rechtzeitig vor der Generalversammlung zu zusenden. Der Antrag wird nicht zu gelassen. Der Antrag wurde abgelehnt. Der Antrag wurde abgelehnt. Die Anträge werden abgelehnt. Es wird über die Zulassung gemäß §9 (4) abgestimmt. Der Vorstand bringt nun Antrag Nr. 4: „Es wird von mir der Antrag gestellt, dass folgende Tätigkeitsberichte das jeweilige Geschäftsjahr betreffend den (stimmberechtigten) Mitgliedern rechtzeitig VOR Beginn der Generalversammlung schriftlich per Post oder in elektronischer Form zur Kenntnis gebracht werden: a) Berichte jedes einzelnen Mitglieds des Vorstandes sowie gemeinsame Beschlüsse b) Bericht der sportlichen Leitung c) Bericht der Geschäftsstelle Berichte von einzelnen Bereichen (Mitgliederverwaltung, Gastro, Fanartikel, Security, Infrastruktur) sind entweder von den jeweiligen Bereichsverantwortlichen (Heads) selbst, oder den dafür verantwortlichen Vorstandmitgliedern vorzulegen. Inhalt dieser Berichte: - Beschreibung (was und wie) der Tätigkeit (nur als Kontrollorgan, organisatorische Tätigkeit, Tätigkeiten die selbstpersönlich verrichtet werden). - Häufigkeit bzw. Dauer der Tätigkeiten (beispielsweise: einmalige große Aufgaben oder regelmäßige Erfordernis) - Resümee (Eigenreflexion) = wo lag man über den selbst gesteckten Zielen, wo wurden diese unterschritten - Zielsetzungen für das kommende Jahr: was wird sich voraussichtlich verstärken, was wird wegfallen, welche Zielfestsetzungen werden jeweils für das kommende Jahr ins Auge gefasst für den jeweiligen Bereich.“ zur Abstimmung. Der Vorstand bringt Antrag Nr. 20: „Alle Spieler müssen beim letzten Heimspiel ihre Trikots in den Fanblock werfen, um den Fans auf der Tribüne den nötigen Respekt zu zollen.“ zur Abstimmung. Der Vorstand bringt die Anträge Nr. 26 und Nr. 32: „Unser Stadion/Platz in Maxglan darf niemals den Namen eines Sponsors tragen. Wir brauchen keine MyPhone Arena oder ähnliches.“ bzw. „Keine Vermarktung unseres Stadionnamens (Platznamens).“ zur gemeinsamen Abstimmung. Der Antrag wurde abgelehnt. Der Antrag wurde angenommen. Christoph Spannberger beantwortet Antrag Nr. 37 – Der Antragsteller zeigt sich mit der Beantwortung zufrieden – es ist keine Abstimmung nötig. Der Vorstand macht den Vorschlag für alle Anträge die eine Statutenänderung mitbringen eine Arbeitsgruppe zu bilden, dieses Vorgehen wurde auch bei der letzten Statutenänderung gewählt. In der Diskussion über den Vorschlag wird angemerkt, dass diese Arbeitsgruppe zeitlich befristet arbeiten soll und das Ergebnis noch in diesem Kalenderjahr feststehen soll. Die Antragstellerin zieht im Rahmen der Diskussion auch die Anträge Nr. 1: „Es wird der Antrag gestellt, die Funktion des Beirates zu streichen und die Anzahl der Mitglieder des Vorstandes wieder auf 6 zu reduzieren.“ und Nr. 2: „Ergänzung zu 1: Es wird der Antrag gestellt, dass im Falle einer Stimmengleichheit im Vorstand nicht wie bisher lt. § 11 (6) der Statuten die Stimme des Obmannes den Ausschlag gibt, sondern hierüber ein aus 3 Personen bestehendes Schiedsgericht zu entscheiden hat. Die Zusammensetzung des Schiedsgerichtes hat analog dem § 15 der Statuten zu erfolgen.“ zurück. Der Vorstand bittet daher die Mitgliederversammlung die Anträge: Nr.5 Antrag auf Erweiterung von §9, Abs. 3: alle ordnungsgemäß eingebrachten Anträge sind den Mitgliedern spätestens mit Beginn der Mitgliederversammlung schriftlich bekannt zugeben. Nr. 6 Antrag auf Erweiterung von §9, Abs. 8: sämtliche Abstimmungen sind geheim und schriftlich vorzunehmen. Eine mündliche Abstimmung oder eine Abstimmung per Handzeichen ist ungültig. Die Auszählung der Stimmen erfolgt durch den Schriftführer und Schriftführer-Stellvertreter unter Aufsicht der Rechnungsprüfer. Nr. 7 Antrag auf Erweiterung von §9, Abs. 8: bei fristgerecht eingebrachten Anträgen darf die Person des Antragstellers nicht genannt werden Nr. 8 Antrag auf ersatzlose Abschaffung von §9, Abs. 10 (en-bloc Abstimmung) Nr. 9 Antrag auf Änderung des §11, Abs.1: Begrenzung der Anzahl der Vorstände auf maximal 6 Personen, Begrenzung der Beiräte auf 3 Personen. Die Beiräte werden von der Mitgliederversammlung gesondert gewählt. Die Vorstände haben weder aktives noch passives Wahlrecht für den Beirat Nr. 10 Antrag auf Änderung des §11, Abs. 6: Bei Stimmengleichheit entscheiden die Stimmen der Beiräte statt der Stimme des Obmanns Nr. 11 Antrag auf Erweiterung des Statutes durch §11, Abs. 12: Funktion und Befugnisse des Beirat: der Beirat nimmt die Funktion eines beratenden Gremiums ein. Weiters fungiert der Beirat auch als Bindeglied zwischen Vorstand, Mitgliedern und Fans/Fanclubs, sammelt deren Anliegen, formuliert sie aus und trägt sie dem Vorstand vor. Der Beirat ist über die Aktivitäten des Vorstandes zu informieren, weiters sind dem Beirat sämtliche Entscheidungen und Protokolle schriftlich mitzuteilen. Die Der Vorstand bringt Antrag Nr. 3: „Ehrenmitgliedschaft Hans Eckel“ zur Abstimmung. Der Vorstand bringt den Anträge Nr. 33 „Keine zusätzliche Vermarktung der Spielerdressen (Litfasssäulen).“ zur Abstimmung. Meinung des Beirates muss vom Vorstand gehört werden, ist jedoch nicht bindend für den Vorstand, es sei denn, die Abstimmung des Vorstands ergibt Stimmengleichheit. Der Beirat hat das Recht, an Vorstandssitzungen als Beobachter teilzunehmen (siehe §11, Abs. 6). Nr. 21 Der Vorstand soll aus Mitgliedern bestehen, die keine sportliche Rollen wie Spieler, Trainer, Jugendleiter oder dgl. ausüben. Nr. 22 Die Abstimmungen bei der GV sind ab sofort geheim durchzuführen. Nr. 25 Kein Mitglied des Vorstands darf gleichzeitig auch in der sportlichen Leitung des Vereins tätig sein, da hier eine klare Trennung zwischen wirtschaftlichen und sportlichen Interessen herrschen muss. Nr. 31 Es muss eine strikte Trennung zwischen den wirtschaftlichen und sportlichen Interessen des Vereins geben. Die sportliche Leitung darf keinesfalls Mitglied des Vorstands sein. Nr. 38 Statutenänderung: §9 (6) Bei der Mitgliederversammlung sind alle Mitglieder teilnahmeberechtigt. Stimmberechtigt sind nur die ordentlichen und ausübenden Mitglieder, sofern sie ihren Mitgliedsbeitrag mindestens 30 Tage (Valutadatum) vor der Mitgliederversammlung einbezahlt haben. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Ausnahme: Die Übertragung des Stimmrechts auf ein anderes ordentliches Mitglied im Wege einer schriftlichen Bevollmächtigung ist zulässig. In diesem Fall kann ein Mitglied maximal für fünf weitere Mitglieder abstimmen. Die Stimmrechtsübertragung ist dem Vorstand einen Tag vor der Mitgliederversammlung schriftlich mitzuteilen. Nr. 39 Aufnahme in die Statuten: Mitglieder der Sportlichen Leitung, des Trainerteams der ersten und zweiten Mannschaft ist die Ausübung einer Funktion im Vorstand untersagt. Nr. 40 Der Vorstand sowie anderer Organe des Vereins sind in geheimer Wahl zu bestimmen. Nr. 41 Bei Haus-, Stadionverboten und anderen gravierenden Entscheidungen die die aktive Fanszene des SV Austria Salzburg betreffen ist eine Arbeitsgruppe einzusetzen. Diese ist bei Bedarf unverzüglich, spätestens binnen einer Woche, einzuberufen und besteht aus mindestens zwei, maximal vier Vertretern der aktiven Fanszene die Vollmitglieder des Vereins sind, sowie mindestens einem, maximal vier Vertretern des Vereins. Die Arbeitsgruppe wird vorm Vorstand oder durch Antrag von mindestens 10 Vollmitgliedern einberufen. Von Haus- bzw. Stadionverbot bedrohte Personen sind von der direkten Teilnahme ausgeschlossen, können aber angehört werden. Aufgabe der Arbeitsgruppe ist es Lösungsvorschläge zu erarbeiten um schwierige Situationen für alle Betroffenen Gruppen und Personen möglichst einvernehmlich zu lösen. Die Arbeitsgruppe muss binnen drei Werktagen eine Empfehlung für den Vorstand erarbeiten. Diese ist für den Vorstand nicht bindend, der Vorstand ist aber verpflichtet den Vorschlag vor der Entscheidungsfindung zu besprechen. In eine Arbeitsgruppe zuzuweisen welche bis Stichtag 24.12.2009 ein Ergebnis präsentieren muss, zu diesem Zweck hat eine außerordentliche Generalversammlung am Tag der Weihnachtsfeier stattzufinden. Der Antrag wurde angenommen. Der Vorstand erklärt die Anträge Nr. 12 „Sofortige Aufhebung des „Stadionverbots“ für zwei Personen, die sich außerhalb des Fußballplatzes an einem Raufhandel beteiligten. Das falsche Verhalten beeinflusste das tagesaktuelle Geschäft der Austria überhaupt nicht.“ und Nr. 28 „Sofortige Aufhebung der Hausverbote, welche auf Grund einer Auseinandersetzung beim Chinesen ausgesprochen wurden. Dieser Vorfall hatte absolut nichts mit der Austria zu tun und nur weil es sich bei den involvierten Personen um Fans der Austria handelte, sind diese noch lange nicht vom Verein zur Verantwortung zu ziehen. Dafür ist die Exekutive zuständig „ Nr. 35 „Sofortige Aufhebung der Hausverbote, die auf Grund einer Auseinandersetzung im Restaurant "Champions Bar" ausgesprochen wurden.“ greifen klar in die Haftungsfragen der handelnden Personen (Vorstandsmitglieder). Der Vorstand erklärt weiteres, das eine ordentliche Durchführung der Veranstaltungen nicht mehr möglich sein wird, wenn das Recht Hausverbote auszusprechen künftig von der Generalversammlung bestimmt wird. Der Antrag wird angenommen. Der Vorstand erklärt, dass es sich bei den Anträgen Nr. 13 „Gegen das Aussprechen von „Stadionverboten“. Als Alternative sollen die Leute, die sich bei Spielen der Austria grob daneben benehmen, in den Verein mit eingebunden werden. Es ist doch ein Verein von Fans für Fans. Nach einmaliger Verwarnung sollen gegebenenfalls Strafarbeiten verrichten werden müssen. Die Übeltäter dürfen aber nicht aus ihrem sozialen Umfeld heraus gerissen werden und von der Austria verbannt werden. Die Verwarnung muss von einem Rat aus drei Mitgliedern mehrheitlich beschlossen werden. Ein Vorstandsmitglied und je ein Vertreter der einflussreichsten Fanclubs „Tough Guys“ und „Unione Ultra“ stimmen über eine Verwarnung ab. Erst nach erneutem totalem Fehlverhalten, wird über eine mögliche Strafarbeit abgestimmt. Die Abstimmung erfolgt nach dem gleichen Prinzip wie die der Verwarnung.“ und Nr. 36 „Aufgrund des Bekenntnis zum Fanverein und dem Wissen über unsere Herkunft sind Hausverbote (Stadionverbote) das letzt anzuwendende Mittel bei schweren Verfehlungen, die im unmittelbarem Zusammenhang mit dem SV Austria Salzburg stehen. Keinesfalls sind diese aufgrund von Zwang - zum Beispiel Drohung von Rücktritt - von Mitgliedern des Vorstands und/oder dem Verein wirtschaftlich nahe stehenden Personen durchzusetzen. Bei künftig anstehenden Hausverboten (Stadionverboten) sind noch zu benennende Vertreter der Curva Viola zwingend in die Entscheidungsfindung einzubinden.“ Ebenfalls um klare Aufgabengebiete des Vorstandes handelt, es wird neuerlich bekundet, dass der Vorstand selbst verständlich zu Gesprächen über diverse Anliegen der Fanszene bereit ist. Der Antrag wird angenommen. Der Vorstand bittet die Mitgliederversammlung daher folgenden Grundsatzbeschluss zufassen: „Das Aussprechen und die Aufhebung von Hausverboten obliegt dem Vorstand“ Der Vorstand bittet die Mitgliederversammlung gemäß dem vorigen Antrag zu verfahren und diese Anträge dem Vorstand zuzuweisen. Der Vorstand bringt den Antrag zur Abstimmung. Der Antrag wird abgelehnt. Der Antrag wird abgelehnt. Der Antrag wird abgelehnt. Zu den Anträgen Nr. 17: „Der Ordnerdienst hat dafür zu sorgen, bei dem Eingang zum Fansektor Leute mit Red Bull Fanutensilien in einen anderen Sektor zu verweisen.“, Nr. 27: „Besuchern mit Red Bull Devotionalien ist generell und ausnahmslos der Eintritt auf die Sportanlage Maxglan zu verwehren. Ausnahme: Es findet ein Spiel gegen eine RB Mannschaft statt. Dies ist in die Hausordnung aufzunehmen.“ und Nr. 34: „Besuchern mit Red Bull Fanartikeln ist der Eintritt auf die Sportanlage Maxglan, mit Ausnahme von Spielen gegen Mannschaften von Red Bull, zu verwehren. Dies ist in die Hausordnung aufzunehmen.“ findet eine gemeinsame Diskussion statt. Der Vorstand äußert den Wunsch diesen Punkt nicht in die Hausordnung aufzunehmen jedoch dies bei Spielen so durchzuführen. Aus dem Publikum kommt der Einwand, dass ein Festschreiben in der Hausordnung gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen würde. Die Anträge werden abgelehnt. Der Antrag wurde abgelehnt. Der Antrag wurde abgelehnt. Der Vorstand bringt Antrag Nr. 14: „Auf das Abspielen von Popmusik vor dem Anpfiff zur Gänze verzichten.“ zur Abstimmung. Der Vorstand bringt Antrag Nr. 15: „Sprechverbot für den Stadionsprecher während eines Elfmeterschießens. Spieler werden in der Konzentrationsphase nur unnötig verunsichert.“ zur Abstimmung. Der Vorstand bringt Antrag Nr. 16: „Keine Durchsagen von Zwischenständen anderer Ligen während des Spiels. Solche Aktionen sollen nur vor dem Spiel, in der Halbzeit oder nach Abpfiff getätigt werden.“ zur Abstimmung. Der Vorstand bringt die Anträge gemeinsam zur Abstimmung. Der Vorstand bringt Antrag Nr. 18 „Der gut organisierte Ordnerdienst hat erkenntlichen Fangruppierungen anderer Vereine keinen Eintritt zum Fansektor zu gewähren, um mögliche Aggression bereits im Keim zu ersticken. Befindet sich am Eingang dennoch eine erkenntlich Fanorganisation eines anderen Vereins sind je ein Vertreter der einflussreichsten Fanclubs „Tough Guys“ und „Unione Ultra“ vom Ordnerdienst zu befragen, ob Eintritt gewährt wird.“ zur Abstimmung. Der Vorstand bringt Antrag Nr. 19 „Beim letzten Heimspiel der Saison werden alle freiwilligen Helfer des „Team Austria“ im Mittelkreis vor voller Fantribüne namentlich vorgestellt und nebst Applaus mit einem Fangeschenk (Schal oder dgl.) belohnt.“ zur Abstimmung. Der Antrag wurde abgelehnt. Der Antrag wurde abgelehnt. Der Antrag wurde abgelehnt. Es werden noch drei Anträge zur Durchführung der Generalversammlung gestellt, welche alle drei zugelassen werden und zur Abstimmung gebracht werden. Der Antrag wurde abgelehnt. Der Antrag wurde angenommen. Der Antrag wird abgelehnt. 11) Allfälliges Obmann Blaikner gibt darüber Auskunft, das es noch keinerlei Entwicklung bezüglich der anhängigen Cause „Markenrechte“ gibt. Die Markenrechte liegen immer noch bei einer Privatperson welche gleichzeitig Vereinsgründer ist. Gernot Blaikner bedankt sich für die konstruktive Teilnahme an der Sitzung und wünscht allen Mitgliedern eine erfolgreiche Saison 2009/10. Ende der Sitzung: 23.00 Uhr eh. Volker Rechberger Schriftführer Der Vorstand bringt Antrag Nr. 30 „Der Zeitrahmen für Generalversammlungen soll künftig so gewählt werden, dass ausreichend Zeit ist alle Themen und eingereichten Anträge zu behandeln. Allen Anträge ist die gleiche Priorität zu geben und nicht die Organisatoren bzw. der Vorstand bestimmen über die Wichtigkeit einzelner Punkte bzw. über die Länge der Diskussion.“ Der Vorstand bringt Antrag Nr. 23 „Generalversammlungen dürfen in Zukunft nur mehr an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen stattfinden.“ Der Vorstand bringt Antrag Nr. 24 „Generalversammlungen müssen in Zukunft spätestens um 16 Uhr beginnen, damit ausreichend Zeit vorhanden ist um alle Themen abzuhandeln, ohne dass die GV bis spät in die Nacht dauert.“ zur Abstimmung. Der Antragsteller stellt den Antrag, das Anträge zur Statutenänderungen auf Wunsch des jeweiligen Antragsteller gemeinsam mit dem Vorstand ausgearbeitet werden müssen. Der Antragsteller stellt den Antrag, das der Vorstand vor jeder Generalversammlung das aktuelle Statut sowie das Vereinsgesetz den Mitglieder zugänglich machen muss. Der Antragsteller stellt den Antrag, das Generalversammlung künftig von einem Moderator moderiert werden sollen und nicht mehr durch den Vorstand.

Links

Saison 2009/10

Neue Mitte Lehen