23.05.1963 Austria Salzburg - Austria Wien 1:4

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Austria Salzburg - Austria Wien 1:4 (0:0)

Bewerb: Meisterschaft, 15. Runde

Spielort: Austria-Sportplatz Lehen, Salzburg

Zuschauer: 12.000

Schiedsrichter: György Vadas (HUN)

Tore: Praschak (86.); Geyer (51.), Jacaré (61., 75.), Nemec (89.)

Aufstellung (Trainer: Ignac Molnar): Rudolf Krammer (46. Ersoy Sükrü); Johann Gegenhuber, Karl Karel, Konrad Sarcher, Josef Höckner, Günter Praschak, Bayraktutan Turhan, Werner Breitenfelder, Franz Kappl, Artur Kibler, Adolf Macek

Austria Wien (Trainer: Edmund Frühwirth): Gernot Fraydl, Peter Vargo, Karl Stotz, Johann Löser, Alfred Gager, Horst Paproth, Johann Geyer, Jacaré, Ernst Fiala, Horst Nemec, Walter Schleger

Trivia

  • Krammer hält Elfmeter von Gager nach Handspiel von Praschak (1. HZ)
  • Das Tor von Praschak war ein sehenswerter Fallrückzieher von der Strafraumgrenze direkt ins linke obere Kreuzeck
  • Das eigentliche Spiel hätte rund zwei Monate früher stattfinden sollen. Jedoch wurde der Platz unüblich, weil bereits am Vortag, von eigens aus Wien angereisten Begutachtern als nicht spieltauglich eingestuft. Skandalöse Tendenzen hatte diese Absage, da den beiden Herren, namentlich Schiedsrichter Franz Mayer und Schiedsrichterobmann Hermann Melzer, Symapthien zur Wiener Austria nachgesagt wurden. Diese hatte zu diesem Zeitpunkt verletzungsbedingte Besetzungssorgen am Spielersektor. Die Absage erfolgte dabei bereits 28 Stunden vor Spielbeginn, das Regulativ hätte für den Fall von tatsächlichen Mißständen eine Bemängelung und eine erneute Begehung am Spieltag vorgesehen. Eine Begutachtung durch den eigens angereisten Schiedsrichterobmann Melzer war dazu ebenfalls kurios, da die Kommissionierung eine Angelegenheit des zugeteilten Schiedsrichters ist. Von der Salzburger Austria wurde dabei niemand informiert, daß bereits am Vortag eine Begehung stattfinden würde. Ein sofortiger Protest beim Spielplatzausschuß in Wien hatte eine erneute Begutachtung durch die Spielplatzausschußleitung, Obmann Wiesbauer (Wacker Wien) und Malik (Admira Wien) am Spieltag zur Folge, welche an den SFV die eindeutige Bespielbarkeit des Platzes meldeten. Um den Nachweis zu erbringen, wonach der Platz durchaus in Ordnung war, organisierte man stattdessen ein kurzfristig angesetztes Testspiel gegen den SV Gmunden. Damit war die Sache allerdings noch lange nicht durch, denn es folgten nach einem Fernsehauftritt von Karl Sachs, in welcher er die Begriffe Schiebung, Betrug und die Betitelung von Mayer und Melzer als Söldlinge mehrere Gerichtsverfahren durch gegenseitige Anzeigen. Am 03.07.1964 wurde Karl Sachs in allen Punkte freigesprochen, ferner wurde nach Anhörung etlicher Zeugen einwandfrei festgestellt, daß der Platz damals bespielbar war.
  • Die Partie leitete letztendlich ein ausländischer Schiedsrichter aus Ungarn
  • In einem Folgeprozeß im September 1965, zweieinhalb Jahre (!) nach dem Vorfall, wurde jedoch Herbert Godler, damals verantwortlicher Schriftleiter bei den Salzburger Nachrichten für schuldig erklärt als der für den Inhalt der Tageszeitung "Salzburger Nachrichten" vom 25.03.1963, Nr. 71 verantwortliche Schriftleiter jene Sorgfalt vernachlässigt zu haben, bei deren pflichtgemäßer Anwendung die Aufnahme des Artikels mit der Überschrift "Skandalöse Spielabsage in Lehen" unterbleiben wäre, da durch die angeführten Stellen dieses Artikels nämlich durch die Ausführungen 1. "...der Willkür dieser Söldlinge der Wiener Großvereine ausgeliefert sind...", "...diese Dienstboten des schnöden Wiener Fußballgeschäftsgeistes einfach in die Wüste schickt...", "...damit den Totengräbern des echten Sportgeistes in der österreichischen Fußballstaatsliga endlich das Handwerk gelegt wird..." die Privatankläger Melzer und Mayer beleidigt wurden und somit der Tatbestand der Übertretung gegen die Sicherheit der Ehre nach $ 487, 488 StG. erfüllt wird. 2. "...durch diesen Schildbürgerstreich der Genossen Mayer und Melzer..." die Privatankläger dem öffentlichen Spott im Sinne einer Übertretung nach § 491 StG. ausgesetzt wurden. Die Strafe für Godler betrug 1.000 Schilling, dazu je 400 Schilling Geldstrafe die an Mayer und Melzer zu bezahlen waren sowie die Übernahme der Prozeßkosten, ferner Veröffentlichung des Urteils in den Salzburger Nachrichten.

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Saison 1962/63