19.12.2009 Außerordentliche Generalversammlung

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Protokoll der ao. Generalversammlung des Sportverein Austria Salzburg am 19. Dezember 2009 im Gasthof Untersberg, Grödig

Beginn der Generalversammlung: 15:00 Uhr

  • 1. Begrüßung, Feststellung der ordentlichen Einladung
  • 2. Genehmigung der Tagesordnung
  • 3. Abstimmung über zur GV 2009 eingebrachte Statutenänderungsanträge
  • 4. Allfälliges

1. Begrüßung

Obmann-Stv. Dr. Thomas Karl begrüßt die Mitglieder und bedankt sich für die Teilnahme.

2. Genehmigung der Tagesordnung

Es gab keine Einwände gegen die Tagesordnung, diese wurde somit angenommen. Bernhard Knoll teilt mit, dass 56 stimmberechtigte Mitglieder anwesend sind.

3. Abstimmung über zur GV 2009 eingebrachte Statutenänderungsanträge

  • Antrag 1 – neu:

Fristenänderung bei Statutenänderungen - Änderung §9.3.& §9.4. §9.3. Vorschlag neu: (3) Zu ordentlichen Mitgliederversammlungen sind alle Mitglieder mindestens fünf (bisher: drei) Wochen vor dem Termin, zu außerordentlichen Mitgliederversammlungen mindestens zwei Wochen vor dem Termin schriftlich, mittels Telefax oder per E-Mail (an die vom Mitglied dem Verein bekannt gegebene Adresse, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse) einzuladen. Die Anberaumung der Mitgliederversammlung hat unter Angabe der Tagesordnung zu erfolgen. Die Einberufung erfolgt durch den Vorstand (Abs. 1 und Abs. 2 lit. a – c), durch die/einen Rechnungsprüfer (Abs. 2 lit. cl) oder durch einen gerichtlich bestellten Kurator (Abs. 2 lit. e). §9.4. Vorschlag neu: (4) Anträge zur Mitgliederversammlung sind mindestens zehn Tage vor dem Termin der Mitgliederversammlung beim Vorstand schriftlich, mittels Telefax oder per E-Mail einzureichen, Anträge die Änderungen der Statuten betreffen mindestens vier Wochen vor dem Termin der Mitgliederversammlung. Statutenänderungen müssen vom Antragsteller in Zusammenarbeit mit dem Vorstand bis mindestens 10 Tage vor dem Termin der Protokoll aoGV des SV Austria Salzburg, 19.12.2009

Mitgliederversammlung derart ausformuliert werden, dass sie ohne weitere Änderungen in die Statuten aufgenommen werden können. Anträge, die erst nach den zuvor genannten Fristen gestellt werden, werden nur behandelt, wenn der Vorstand der Behandlung zustimmt oder die Versammlung die Behandlung mit Dreiviertelmehrheit beschließt. Abstimmergebnis: dafür: 51 Stimmen dagegen: 4 Stimmen Enthaltung: 1 Stimme Der Antrag wurde angenommen.

  • Antrag 2 – ex Nr. 25

Antrag Nr. 2 wurde zurückgezogen!

  • Antrag 3 – ex Nr. 21

Der Vorstand soll aus Mitgliedern bestehen, die keine sportliche Rollen wie Spieler, Trainer, Jugendleiter oder dgl. ausüben. Abstimmergebnis: dafür: 14 Stimmen Die erforderliche 2/3 Mehrheit wurde somit nicht erreicht. Der Antrag wurde abgelehnt. Im Zuge dieser Abstimmung wurde von der Mitgliederversammlung beschlossen, dass bei offensichtlich klaren Abstimmungsergebnissen die Enthaltungen und Gegenstimmen nicht mehr abgefragt werden.

  • Antrag 4 – ex Nr. 31

Es muss eine strikte Trennung zwischen den wirtschaftlichen und sportlichen Interessen des Vereins geben. Die sportliche Leitung darf keinesfalls Mitglied des Vorstands sein. Abstimmergebnis: dafür: 5 Stimmen Die erforderliche 2/3 Mehrheit wurde somit nicht erreicht. Der Antrag wurde abgelehnt. Protokoll aoGV des SV Austria Salzburg, 19.12.2009

  • Antrag 5 – ex Nr. 39

Aufnahme in die Statuten: Mitglieder der Sportlichen Leitung, des Trainerteams der ersten und zweiten Mannschaft ist die Ausübung einer Funktion im Vorstand untersagt. Abstimmergebnis: dafür: 12 Stimmen Die erforderliche 2/3 Mehrheit wurde somit nicht erreicht. Der Antrag wurde abgelehnt.

  • Antrag 6 – ex Nr. 38

Statutenänderung: §9 (6) Bei der Mitgliederversammlung sind alle Mitglieder teilnahmeberechtigt. Stimmberechtigt sind nur die ordentlichen und ausübenden Mitglieder, sofern sie ihren Mitgliedsbeitrag mindestens 30 Tage (Valutadatum) vor der Mitgliederversammlung einbezahlt haben. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Ausnahme: Die Übertragung des Stimmrechts auf ein anderes ordentliches oder ausübendes Mitglied ist nur im Wege einer schriftlichen Bevollmächtigung im Original mittels eines vom Verein bereitgestellten Vollmachtformulars zulässig. In diesem Fall kann ein Mitglied maximal für fünf (bisher: zwei) weitere Mitglieder abstimmen. Das Original des Vollmachtsformulars ist dem Vorstand spätestens zu Beginn der Mitgliederversammlung zu übergeben (bisher: .Die Stimmrechtsübertragung ist dem Vorstand 10 Tage vor der Mitgliederversammlung schriftlich mitzuteilen) Abstimmergebnis: dafür: 36 Stimmen dagegen: 17 Stimmen Enthaltung: 3 Stimmen Der Antrag wurde abgelehnt.

  • Antrag 7 – ex Nr. 40

Der Vorstand sowie anderer Organe des Vereins sind in geheimer Wahl zu bestimmen. Änderung §9.8.: (8) Die Wahlen und die Beschlussfassungen in der Mitgliederversammlung erfolgen in der Regel mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Beschlüsse, mit denen das Statut des Vereins geändert oder der Verein aufgelöst werden soll, bedürfen einer qualifizierten Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen in der Mitgliederversammlung. Die Wahlen der Vereinsorgane haben geheim zu erfolgen. Abstimmergebnis: dafür: 23 Stimmen Die erforderliche 2/3 Mehrheit wurde somit nicht erreicht. Der Antrag wurde abgelehnt. Protokoll aoGV des SV Austria Salzburg, 19.12.2009

  • Antrag 8 – ex Nr. 22

Antrag Nr. 8 wurde zurückgezogen!

  • Antrag 9 – ex Nr. 41

§7.9: (gab es bisher nicht) Bei Haus-, Stadionverboten und anderen gravierenden Entscheidungen die die ordentlichen Mitglieder des SV Austria Salzburg betreffen kann eine Arbeitsgruppe eingesetzt werden. Die Arbeitsgruppe kann vom Vorstand oder durch Antrag von mindestens 20 ordentlichen Mitgliedern einberufen werden. Ab Einberufung ist ein Termin für die Abhaltung der Arbeitsgruppe unverzüglich, spätestens binnen einer Woche, festzulegen. Die Arbeitsgruppe besteht aus mindestens zwei, maximal vier ordentlichen Mitgliedern des Vereins, sowie mindestens aus einem, maximal vier Bevollmächtigten des Vereins. Von Haus- bzw. Stadionverbot bedrohte und belegte Personen dürfen keine Mitglieder der Arbeitsgruppe sein, können aber angehört werden. Aufgabe der Arbeitsgruppe ist es Lösungsvorschläge zu erarbeiten um schwierige Situationen für alle Betroffenen Gruppen und Personen möglichst einvernehmlich zu lösen. Die Arbeitsgruppe muss binnen drei Werktagen nach Abhaltung des letzten Arbeitsgruppentermins eine Empfehlung für den Vorstand erarbeiten. Diese ist für den Vorstand nicht bindend, der Vorstand ist aber verpflichtet den Vorschlag zu besprechen. Abstimmergebnis: dafür: 38 Stimmen dagegen: 7 Stimmen Enthaltung: 11 Stimmen Der Antrag wurde angenommen.

  • Antrag 10 – neu

Limitierung der Anträge, die pro Mitglied eingebracht werden können

§9.4. Vorschlag neu: Anträge zur Mitgliederversammlung sind mindestens zehn Tage vor dem Termin der Mitgliederversammlung beim Vorstand schriftlich, mittels Telefax oder per E-Mail einzureichen. Anträge, die erst nach dieser Frist gestellt werden, werden nur behandelt, wenn der Vorstand der Behandlung zustimmt oder die Versammlung die Behandlung mit Dreiviertelmehrheit beschließt. Je stimmberechtigtem Mitglied können bei einer Mitgliederversammlung höchstens drei Anträge eingebracht werden. Abstimmergebnis: dafür: 29 Stimmen Die erforderliche 2/3 Mehrheit wurde somit nicht erreicht. Der Antrag wurde abgelehnt. Protokoll aoGV des SV Austria Salzburg, 19.12.2009 Seite 5 von 5 Antrag 11 – neu Vertagung von Anträgen bei Zeitmangel auf die nächste ordentliche Mitgliederversammlung

§9.4. Vorschlag neu: Anträge zur Mitgliederversammlung sind mindestens zehn Tage vor dem Termin der Mitgliederversammlung beim Vorstand schriftlich, mittels Telefax oder per E-Mail einzureichen. Anträge, die erst nach dieser Frist gestellt werden, werden nur behandelt, wenn der Vorstand der Behandlung zustimmt oder die Versammlung die Behandlung mit Dreiviertelmehrheit beschließt. Sollte die Gesamtzahl und/oder die Komplexität der Anträge die Durchführung der Mitgliederversammlung in einer angemessenen Zeit verhindern, hat der Vorstand die Möglichkeit, die Behandlung von Anträgen auf die nächste ordentliche Mitgliederversammlung zu vertagen. In diesem Fall sind die Anträge nach dem Einreichdatum zu reihen und aus Zeitgründen nicht behandelbare Anträge den folgenden Mitgliederversammlungen zur Beschlussfassung vorzulegen. Abstimmergebnis: dafür: 17 Stimmen Die erforderliche 2/3 Mehrheit wurde somit nicht erreicht. Der Antrag wurde abgelehnt.

4. Allfälliges

Thomas Karl bedankt sich für die Teilnahme und schließt die Sitzung. Ende der Sitzung: 17.00 Uhr eh. Volker Rechberger Schriftführer

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